Januar 2024

Zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen
und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen an.
Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Bundeshaushalt
zieht voraussichtlich nicht absehbare, weitreichende Konsequenzen auf
Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen nach sich. Am 15.12.2023
hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.
Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen
zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins Jahr 2024
verschoben wurden. Viele steuerrechtliche Änderungen wurden im Rahmen des
Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die Verhandlungsergebnisse
des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten.
Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt.
Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschancengesetzes umgesetzt,
u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.
Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise angesprochen.
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