September 2021

Die Unwetterereignisse mit Hochwasser im Juni/Juli 2021 haben viele Regionen
in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien der betroffenen
Bundesländer haben aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet, denen
das Bundesministerium der Finanzen zugestimmt hat. Darin werden u. a. diverse
steuerliche Erleichterungen für von den Unwetterereignissen Betroffene geregelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell entschieden, dass die Verzinsung von
Steuernachforderungen wie auch Steuererstattungen mit 6 Prozent jährlich ab
dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis
zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.
Außerdem hat der Bundesfinanzhof zu der Frage Stellung genommen, ob ein
bei der Arbeitnehmertätigkeit als Werbungskosten geltend gemachtes häusliches
Arbeitszimmer (1.250 Euro) bei der Veräußerung der Eigentumswohnung
nicht den Wohnzwecken zugeordnet wird und so den Veräußerungstatbestand
private Veräußerungsgeschäfte erfüllt.
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