Oktober 2022

Der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Hamburg haben zur EinnahmenÜberschuss-
Rechnung entschieden. Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung
genommen, ob Überentnahmen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
bereits dann vorliegen, wenn die Entnahmen im Wirtschaftsjahr den Gewinn
und die Einlagen übersteigen. Vor dem Finanzgericht Hamburg wandte sich ein
Kläger gegen die Erfassung von Umsatzsteuer als Betriebseinnahme sowie die
Festsetzung von Verspätungszuschlägen.
Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung
um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung
eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen. So entschied
das Landesarbeitsgericht Köln.
Im Oktober treten zudem einige gesetzliche Änderungen in Kraft, wie beispielsweise
neue Regeln für Mini- und Midijobs. Außerdem steigt der Mindestlohn.
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert.
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen
schleichenden Steuererhöhungen gedämpft werden. Zudem sollen Familien
gezielt steuerlich unterstützt werden.
Darüber hinaus erhalten Sie mit dieser Monatsinformation das Mandanten-Info
Merkblatt Das Dritte Entlastungspaket und seine Vorgänger (Stand 06.09.2022),
die eine Übersicht über den derzeitigen Diskussionsstand enthält.
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