Juli 2021

Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt,
ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräußerung
von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit
sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte von vielen mit Spannung
erwartet werden.
In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesfinanzhof erstmals genaue
Berechnungsparameter für die Vermeidung einer doppelten Besteuerung von
Renten festgelegt und damit drohende doppelte Besteuerung künftiger Rentnergenerationen
aufgezeigt.
Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass Kapitaleinkünfte aus einem
betrügerischen Schneeballsystem grundsätzlich nicht mehr der Einkommensteuerfestsetzung
zugrunde zu legen sind. Die Abgeltungswirkung trete auch
dann ein, wenn die Kapitalertragsteuer vom Schuldner der Kapitaleinkünfte zwar
einbehalten, nicht aber beim Finanzamt angemeldet und an dieses abgeführt
wurde.
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