Februar 2023

Ab 2023 wird das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver. Das überarbeitete
Jahressteuergesetz 2022 sieht noch einmal einige Verbesserungen bei der
Homeoffice-Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer vor. Grund genug,
auf diese Verbesserungen ab 01.01.2023 einen genauen Blick zu werfen.
Fragestellungen zum häuslichen Arbeitszimmer bleiben weiterhin ein dauerhaftes
Thema. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich einen Fall entschieden,
bei dem eine Arbeitnehmerin aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen
den von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nicht
an allen Werktagen nutzen kann.
Auch Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale
i. H. von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Berechtigten
am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert bzw. an
einer Berufsfachschule angemeldet sind.
Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten.
Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt gemeldet.
Jedem, der über entsprechende Plattformen handelt, sollte bewusst sein, dass
über die Meldepflichten ein noch genauerer Abgleich mit den erklärten Umsatzgrößen
durch die Finanzverwaltung möglich ist.
weiterlesen

54321
(0 votes. Average 0 of 5)