Im Falle des sog. Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen
 sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg bei Veräußerung
 der Zinsscheine die Anschaffungskosten der Anleihe (samt Zinsscheinen)
 auf die Zinsscheine und den Anleihemantel (Stammrecht) aufzuteilen.
 Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können Mieter Aufwendungen
 für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd
 geltend machen, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern
 nicht selbst abgeschlossen haben.
 In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof Stellung zum Vorliegen eines
 Steuerstundungsmodells im Zusammenhang mit dem Erwerb fremdfinanzierter
 Inhaberschuldverschreibungen.
 Außerdem nahm der Bundesfinanzhof dazu Stellung, ob und ggf. ab wann das
 bei den Spielern regelmäßig zum Bereich der Hobbyausübung gehörende Online-
 Pokerspielen “berufsmäßig” ausgeübt wird und ob Online-Pokergewinne, soweit
 sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen, als sonstige Einkünfte zu
 qualifizieren sind.
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