Januar 2026

Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern
betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen
wurde.
Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche
aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin
keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden
wird. Der Bundesfinanzhof hat sich mit diesem Beschluss von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegrenzt.
Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind unter bestimmten
Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Mit einem Informationsblatt des Bundesfinanzministeriums sollen
Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im
Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung
maßgeblich sind.
Der Bundesfinanzhof hatte sich auch mit den Vorschriften des Ertragswertverfahrens zu befassen, die
nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage
für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden. Er hält diese für
verfassungskonform.
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