Oktober 2025

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die
Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, nicht als
außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
In einem weiteren Urteil entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Umzug, der allein dazu dient, aufgrund
eines größeren Raumangebots ein häusliches Arbeitszimmer einrichten zu können, nicht beruflich
veranlasst ist.
Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass schon ein Dokument mit Aussteller, Empfänger, Leistungsbeschreibung,
Entgelt und gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis eine Rechnung sein kann, auch wenn tatsächlich
keine eigene Leistung abgerechnet wird.
Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich
vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die
Hausratsaufteilung, ein Grundstück, stellt dies eine freigebige Zuwendung dar und unterliegt der Schenkungsteuer.
Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Am 12.09.2025 wurde der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 dem Bundesrat zugeleitet
und veröffentlicht. Er enthält steuerrechtliche Änderungen und Neuerungen.
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