26. Februar 2026in Allgemein0by Barbara Schäferling86 März 2026 Kauft ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte, können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden. Der Bundesfinanzhof befasste sich in einem aktuellen Urteil mit sog. Mezzanine-Kapital. Erträge aus…